Abo

Immer wieder passiert es und die Verbraucher sind scheinbar machtlos. Abofallen können hohe Kosten nach sich ziehen, wenn nicht zügig die passenden Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Wir zeigen Ihnen, wie sie richtig reagieren und welche präventiven Maßnahmen möglich sind.

Die Button-Lösung

Der Gesetzgeber gab sich bereits große Mühe, den Abo-Betrügern den Weg zu versperren. Ein wichtiges Instrument ist dafür die Button-Lösung. Sie besagt, dass ein deutlicher Button auf der Webseite zu sehen sein muss, auf dem die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder ein ähnlich eindeutiger Text zu sehen ist. Sollte ein Verbraucher den Vorwurf erhalten, ein Abo abgeschlossen zu haben, so lohnt sich in der Regel ein weiterer genauer Blick auf die betreffende Webseite.

Ist auf der Seite kein eindeutiger Button zu finden, so kann nach deutschem Recht überhaupt kein Vertrag zustande kommen. So ist es möglich, die Situation schon nach kurzer Zeit rechtlich geradezurücken und notfalls zu den eigenen Gunsten zu entscheiden.

Die Tricks der Betrüger

Vorsicht ist auch bei den angebotenen Zahlungsarten geboten. Sicher sind stets digitale Guthaben, die durch Prepaid-Karten samt Codes erworben werden können. Seriöse Stores und Anbieter, an denen ohnehin nicht zu zweifeln ist, bieten in der Regel eine solche Möglichkeit. So kann eine digitale Google Play Geschenkkarte eine einfache Zahlung ermöglichen.

Ein besonderes Risiko geht derweil von den Kreditkarten- und Bankdaten aus. Diese sollten nur auf Webseiten zur Zahlung herausgegeben werden, deren Seriosität und Sicherheit in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt wurde. Gelingt es einem Anbieter nicht, das Vertrauen seiner Kunden längerfristig zu binden, so ist es definitiv ratsam, direkt andere Arten der Zahlung für sich in Betracht zu ziehen. Bei Apple ist dies zum Beispiel digitales iTunes Guthaben.

Einige Betrüger sind in diesen Tagen sogar dazu bereit, ganze Webseiten seriöser Unternehmer zu kopieren und zu modifizieren. Sie nutzen in der Folge das Vertrauen erweckende Layout des Originals, um sich selbst mitsamt dem betrügerischen Angebot dahinter zu platzieren. Wird eine Webseite nicht über die normale Suchmaschine aufgerufen, oder die Google-Suchergebnisse liefern verschiedene Treffer, die sich nur hinsichtlich der URL leicht voneinander unterscheiden, so ist ein genauerer Blick notwendig.

Vorsorglich Einspruch einlegen

Die Abofalle bringt das Problem mit sich, dass die Betrüger an regelmäßige Zahlungen von ihren Opfern gelangen möchten. Nicht immer handelt es sich dabei um horrende monatliche Summen. Doch in jedem Fall können sich diese schon nach einiger Zeit auf wesentliche und schmerzliche Beträge aufhäufen. Aus diesem Grund ist ein Einspruch zu empfehlen, wenn bereits eine erste Forderung durch die Betrüger gestellt wurde.

Per Einwurf-Einschreiben kann nun mitgeteilt werden, dass kein Vertrag besteht, weil der Kunde nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurde. Passende Vorlage für diesen Brief sind auch im Internet zu finden. Zudem kann es ratsam sein, die möglichen Beweise zu sichern. Dazu zählt zunächst ein Screenshot der Internetseite. Sollte diese von den Betrügern wieder vom Netz genommen werden, bevor juristische Schritte möglich sind, so würde dem eigenen Vorhaben schließlich wieder die Grundlage entzogen werden. Einige Screenshots von den wichtigen Inhalten genügen, um sich gegen diesen theoretischen Fall gut abzusichern.

Foto CC0 Public Domain via Unsplash

Von Redaktion

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