Legislation und Apostille

Manchmal ist die Welt klein. Und manchmal unterscheiden sich selbst benachbarte Länder um Welten: Öffentliche Urkunden und Dokumente, die im Ausland sowohl privat als auch geschäftlich benötigt werden, sind in anderen Ländern meist nur dann gültig, nachdem eine international anerkannte Beglaubigung durchgeführt wurde. Hier gilt es nicht nur die Echtheit des Dokuments zu bestätigen, sondern auch seine inhaltliche Richtigkeit.

Mittlerweile gibt es Dienste im Web, die beim Beglaubigen von juristischen Dokumenten helfen. ABer wie sieht das im Detail aus? Man unterscheidet in Sachen Beglaubigungen in folgende zwei Fälle: Apostille und Legislation.

Was ist eine Apostille

Unter sogenannten Apostillen versteht man öffentliche Dokumente wie bsp. Geburtsurkunden, Scheidungsdokumente oder Handelsregisterauszüge. Danke dem multilateralen Haagener Übereinkommen Nummer 12 gibt es damit sozusagen eine Art „Standard“ oder „Schnittstelle“. Gemäss aktuellem Stand sind da 109 Länder dabei. Unter all diesen Ländern braucht es lediglich eine Apostille um derartige Dokumente im besagten Land auch gültig werden zu lassen. Diese Apostille sehen dann sehr simpel aus, dies ist lediglich ein von den Behörden 9cm2 grosser Stempel.

Was ist eine Legislation

Ist eine Apostille nicht möglich, dann muss eine Legislation eingeholt werden.

Eine Legalisation stellt das Konsulat des Landes aus, indem diese verwendet werden soll. Folgende Punkte sind dabei zu bestätigen:

  • Echtheit der Unterschrift
  • Echtheit des Siegels
  • Ob der Unterzeichner bevollmächtigt war, diese Amtshandlung durchzuführen

Die Ausländische Urkunde wird also durch eine neue, inländische Urkunde beglaubigt.

eResidency oder digitaler Wohnsitz

“e-Residency offers to every world citizen a government-issued digital identity and the opportunity to run a trusted company online, unleashing the world’s entrepreneurial potential.“

So bewirbt Estland die neue eResidency. Estland ist ein digitial sehr aufgeschlossenes Land mit qualitativ hochwertigen IT-Lehrgänen und vielen Startups im digitalen Bereich. Daher erstaunt es nicht, dass gerade Estland die Initiative ergreift und eine Art „digitalen Wohnsitz“ anbietet. Denn für die Behörden vieler Länder ist die Angabe eines Wohnsitzes einfach Pflicht, sprich man braucht eine Wohnadresse. Nur, es gerade in Europa immer mehr Obdachlose, Fahrende, Digital Nomads und überhaupt sonst Leute ohne festen Wohnsitz. Für all diese Menschen kann die estonian eResidency ggf. eine sehr gute Lösung sein. Allerdings muss man sich dafür bewerben und Estland bevorzugt „Digital Heads“ beim Vergeben des Digitalen Wohnsitzes.

Bitcoin

Biotcoin bietet ebenfalls viele neue Möglichkeiten und Funktionen. Insbesondere die Technologie die in Bitcoin steckt, die Blochchain-Technologie, wird in naher Zukunft beim Beglaubigen von Dokumenten helfen. Durch Einträge in der Blockchein, einer öffentlichen Datenbank, können Dokumente fälschungssicher Personen oder Unternehmen zugeordnet werden. Es gibt bereits mehrere Startups die sich intensiv mit dieser Thematik befassen, allerdings gibt es bis anhin noch keine internationale Standards und Lösungen.

Von Redaktion

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