Restaurant

Eine Firmengründung ist ein mutiges Unterfangen und will gut vorbereitet sein. Nebst dem Buisnessplan gibt es noch so einige Dinge zu beachten. Daher hier eine nutzenstiftende Liste als Unterstzützung in die Selbständigkeit:

  • Businessplan/Konzepterstellung: Arbeitsverträge, Mitarbeiterzahl, Speise- und Getränkekarten, Beratung zur Lebensmittelhygiene, Jugendschutzrichtlinien etc.
  • Technische Voraussetzungen: Abwasseraufkommen, Stellplätze, Brandschutzauflagen, Dunstabzugsanlage, Fettabscheider, Baugenehmigungsanträge etc.
  • aktuelle Ausstattungs- und Inneneinrichtungs-Trends
  • Konzessionsantrag: bei Alkoholausschank ist ein Konzessionsantrag verpflichtend, Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister etc.
  • Sonstige Unterlagen: Miet- und Pachtvertrag, Lagepläne, Grundrisszeichnung, Führungszeugnis, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nummer für die Mehrwersteuer

Betriebsausstattung, Innendekoration

Bildquelle: Gaerner.ch
Bildquelle: Gaerner.ch

Hier gibt es viele Möglichkeiten und Spielraum für Kreativität. Auf jeden Fall sollten die Einrichtungsgegenstände aus einem Fachhandel sein. Barhocker, Tische und Stühle werden ja rege genutzt und da muss was robustes her.

Konzept für die Menukarte

Wie auch immer der Betrieb daherkommt, vom Ausflugsrestaurant über Imbissbude bis hin zum Slow Food Gourmet-Tempel: Ein klares Konzept für die Speise Karte muss her. Die Speisekarte ist das Herz eines jeden Betriebes. Man sieht dies ja auch daran, das Restauranttester wie Bumann, Betreibssanierer und TV-Köche immer als erstes die Speisekarte neu gestalten. Die Speisekarte ist ein zentrales Element und da darf ruhig viel Arbeit und Fleis investiert werden – es lohnt sich!

Wirtepatent

In der Schweiz ist es je nach Kanton unterschiedlich. Wer einen Imbiss mit bis zu 6 Sitz- oder Stehplätze eröffnen will, braucht kein Wirtepatent. Der Betrieb fällt dann nicht unter das Gastgewerbegesetz. Will man aber Alkohol ausschenken und / oder hat mehr Sitzplätze, dann wird in der Schweiz den Besitz eines Wirtepatents (Fähigkeitsausweis für Gastronomen) vorausgesetzt. Zudem sind Gastgewerbe­bewilligungen stationär, der Betrieb darf also den Platz nicht wechseln. Das bedeutet, dass mobile Imbisswagen nicht mehr als 6 Plätze haben und keinen Alkohol ausschenken dürfen.

Aber wie gesagt, es ist in jedem Kanton unterschiedlich. Und dann gibt es auch noch die Ausnahmen für Einzelanlässe wie Festwirtschaften, Grümpelturniere, Caterings usw.

Von Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert