Auto News: Prämienvergleich

Neues Jahr, neue Verkehrsregeln: Auf Autobahnen gilt ab 2016, dass auf der Überholspur bei drei Fahrstreifen nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern haben. Verivox Schweiz hat die wichtigsten neuen Verkehrsregeln zusammengestellt, damit im neuen Jahr unnötige Ausgaben für Verkehrsbussen vermieden werden können.

Schweizerinnen und Schweizer fassen gerne gute Vorsätze für das neue Jahr wie zum Beispiel gesünder zu essen, mehr Sport zu treiben oder weniger Geld auszugeben. Überwiegend bleibt es aber beim Vorsatz. Unnötige Ausgaben zu vermeiden ist aber ein Vorhaben, das Konsumenten ganz einfach und mit wenig Aufwand einhalten können. Das Vergleichsportal Verivox Schweiz hilft beim Sparen und zeigt, welche neuen Verkehrsregeln es zu beachten gibt, um unnötige Ausgaben wie Verkehrsbussen zu vermeiden.

Adieu Schleicher auf der Überholspur

Ab 1. Januar 2016 gilt auf Autobahnen mit drei Spuren pro Fahrtrichtung, dass auf der Überholspur nur Fahrzeuge erlaubt sind, die mit mehr als 100 Stundenkilometern fahren dürfen. Damit werden Reisecars von der linken Spur verbannt. Auch andere Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern dürfen nur noch die mittlere und rechte Spur benutzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von 60 Franken. Damit verlagern sich die „Elefantenrennen“ auf die mittlere und rechte Spur, die linke Spur bleibt für schnellere Verkehrsteilnehmer frei.

„Diese neue Regel bedeutet aber nicht, dass die Autofahrer nun immer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der dritten Spur fahren müssen“, erklärt Chris Öhlund, CEO von Verivox Schweiz und Vielfahrer, die neue Verkehrsregel. Sie gilt nur für Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit gesetzlich auf 100 Stundenkilometer beschränkt ist. „Das Tempo ist der Verkehrssituation anzupassen und die signalisierte Höchstgeschwindigkeit ist selbstverständlich einzuhalten.“ Denn: Wer das Tempo, egal auf welcher Spur, den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nicht anpasst, riskiert eine saftige Busse, die deutlich höher ist als die oben erwähnten 60 Franken.

Wenden statt rückwärts fahren

Strenger gehandhabt wird das Rückwärtsfahren mit dem Auto. Beim Rückwärtsfahren passieren im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern überdurchschnittlich viele tödliche Unfälle. Im Rückwärtsgang gefahren werden darf ab 2016 nur noch, wenn es gar nicht anders geht. Also nur, wenn die Weiterfahrt anderweitig nicht möglich ist und zum Wenden nicht ausreichend Platz vorhanden ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass zwar weiterhin rückwärts aus einem Parkplatz gefahren werden darf. Aber lieber im Parkhaus nicht mehr rückwärts fahren, wenn man an einem freien Platz vorbei gefahren ist. „Auf die Gefahr hin, dass das freie Parkfeld bereits wieder besetzt ist, fahren Sie lieber einmal um den Parkplatz herum und parkieren dann“, so Verivox-Schweiz-Chef Öhlund. Ereignet sich ein Unfall beim Rückwärtsfahren, droht je nach Schwere eine saftige Busse, Ausweisentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Freiheit für die Füsse beim Velofahren

Gute Nachricht für Velofahrer: Nicht mehr gebüsst wird das Loslassen der Pedalen beim Fahren. Diese 20 Franken bleiben im Portemonnaie, auch wenn der Polizist einen mit baumelnden Füssen vorbeifahren sieht. Gestrichen wird diese Regel, weil sie unnötig ist. Ein Loslassen der Pedale stehe der Beherrschung des Fahrrads nicht im Weg. Anders verhält es sich, wenn man den Lenker loslässt. Dies wird weiterhin mit 20 Franken gebüsst, da die Hände am Lenker elementar sind für das Beherrschen des Velos.

Ab dem neuen Jahr darf auch ganz legal mit dem Veloanhänger auf dem Radweg gefahren werden. Bisher waren nur einspurige Fahrräder auf dem Radweg erlaubt. Neu ist im Gesetz festgehalten, dass auch mehrspurige Fahrräder und das Fahren mit Veloanhängern, zum Beispiel für Kinder, erlaubt sind.

Fazit

Bei allen neuen Regeln gilt: Sie sollen die Strassen für alle sicherer machen. Und wer die neuen Regeln befolgt, kann den guten Vorsatz, weniger Geld für Unnötiges auszugeben, mehr als nur ein paar Tage einhalten.

Von Redaktion

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